Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. – Forderungen von Vertragsstrafen

Regelmäßig melden sich hier Betroffene, die ein Schreiben des Verbands Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. erhalten haben und darin aufgefordert werden, eine Vertragsstrafen im oft fünfstelligen Bereich zu bezahlen. Hintergrund dieser Forderungen ist, dass die Betroffenen in der Vergangenheit eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten und daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. Der Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. geht nämlich hartnäckig gegen Verbraucher vor, die im größeren Umfang Kraftfahrzeuge privat über Portale wie eBay-Kleinanzeigen oder mobile.de zum Kauf anbieten. Der Vorwurf ist, dass diese Tätigkeit aufgrund des Umfangs tatsächlich gewerblich ist. Lesen Sie hierzu auch diesen Beitrag. In einem solchen Fall ist der Anbieter jedoch verpflichtet, bestimmte gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Wird dies unterlassen, kann der Mitbewerber oder ein entsprechender Interessenverband die Einhaltung dieser Vorgaben durchsetzen. Dies geschieht durch die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Wer eine solche Erklärung abgibt und in der Folgezeit dagegen verstößt, muß mit der Geltendmachung einer oft hohen Vertragsstrafe rechnen.

Wichtiger Hinweis:

Sowohl der Erhalt einer Abmahnung als auch die Geltendmachung der Vertragsstrafe sollte sehr Ernst genommen werden. Bei der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung besteht regelmäßig Abänderungsbedarf. Bei der Geltendmachung der Vertragsstrafe muß geprüft werden, ob ein Verstoß tatsächlich vorliegt und ob die Vertragsstrafe angemessen festgesetzt werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Bei all diesen Fragen können Sie sich an die Anwaltskanzlei Schuster wenden und die Forderungsschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. In dringenden Fällen steht Ihnen Rechtsanwältin Schuster auch persönlich unter der Nummer 02154/605904 zur Verfügung. Rufen Sie gerne an. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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